Notare Amtsvorgänger

Notare & Amtsvorgänger

Notar Dr. Stefan Heinze

Dr. Stefan Heinze

Beurkundungssprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch

Notar Dr. Stefan Heinze, geboren am 8. Januar 1979, studierte an den Universitäten Münster und Sevilla Jura; 2004 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab (Note: gut). Danach absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst am LG Münster mit Stationen u. a. in Santiago de Chile und Brüssel. Im Jahr 2007 absolvierte er die zweite juristische Staatsprüfung (Note: sehr gut).

Im Jahr 2008 wurde Dr. Heinze zum Notarassessor im Bereich der Rheinischen Notarkammer ernannt. Von 2008 bis 2010 war Dr. Heinze bei den Notaren Prof. Dr. Brambring und Dr. Hermanns in Köln tätig. Hieran schloss sich bis August 2012 eine Tätigkeit am Deutschen Notarinstitut in Würzburg an (www.dnoti.de). Dr. Heinze hat dort Gutachten verfasst für die Referate I (Allgemeines Referat, Immobilienrecht), II (Handels- und Gesellschaftsrecht; Steuerrecht), III (Ausländisches und Internationales Privatrecht) und V (Erb- und Familienrecht).

Im September 2012 wurde Dr. Heinze zum Notar in Moers als Nachfolger des Notars Dr. Werner Ohmen ernannt und war mit Notar Dr. Christian Lettmann in Moers von 2012 bis 2018 in gemeinsamer Berufsausübung verbunden. Seit dem 6. Januar 2018 haben sich Dr. Heinze und Dr. Benedikt Schmitz als Notare in Köln zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden. Sie übten bis zum 1. März 2021 ihr Amt in den Räumen der ehemaligen Notare Dr. Erich Schmitz und Dr. Klaus Piehler im Gereonshof 2, 50670 Köln, aus. Notar Dr. Benedikt Schmitz hat zum 1. März 2021 sein Amt vorübergehend gemäß § 48b BNotO niedergelegt; derzeit wird dessen Amt von Notariatsverwalter Dr. Wagner verwaltet.

Notar Dr. Heinze ist als Referent der Deutschen Anwaltakademie e. V. im Bereich der Fortbildung für Rechtsanwälte tätig (Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung).

Notar Dr. Heinze hat drei Kinder.

Dr. Heinze publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und Fachbüchern zu Bereichen der notariellen Amtstätigkeit. Ausgewählte Veröffentlichungen:

• Die Bedeutung der steuerlichen Anzeige- und Übersendungspflichten der Notare (insbesondere nach § 54 Abs. 1 EStDV) für die Zulässigkeit der Auslandsbeurkundung im Gesellschaftsrecht, NZG 2017, 371-375

• Zur Anwendung von § 44a Abs. 2 BeurkG auf Niederschriften gem. § 36 BeurkG, NZG 2016, 1089-1096

• Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Komplementärin bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Ein Beitrag insbesondere zu Fragen der Handelsregisterpuplizität, DNotZ 2012, 426-439

• „Präventivkontrolle“ der Kapitalaufbringung bei der wirtschaftlichen Neugründung? Ein alternativer Rechtfertigungsvorschlag für Offenlegung und Einzahlungsversicherung analog § 8 Abs. 2 GmbHG, GmbHR 2011, 962-968

• Die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an Personengesellschaften und der Registervollzug unter Berücksichtigung des § 12 Abs. 1 S. 3 HGB, NZG 2011, 647-650

• Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverkehr, RNotZ 2010, 289-309

• Die Auslegung von Handelsregistereintragungen – erörtert am Beispiel des genehmigten Kapitals bei der Aktiengesellschaft, AG 2011, 408-411.

Ein vollständiges Verzeichnis der Veröffentlichungen von Dr. Heinze finden Sie hier: Stand Juli 2023

T +49 221 179360

Amtsvorgänger:

Dr. Klaus Piehler LL.M, Notar a.D.

Dr. Benedikt Zensus (früher Schmitz) unter Notariatsverwaltung

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