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Nach meinem Beitrag in der Rheinischen Notarzeitschrift habe ich nunmehr auch in der Deutschen Notarzeitschrift (DNotZ) einen Beitrag verfasst zum Thema „Notarielles Nachlassverzeichnis“. Es geht allerdings um einen anderen Aspekt, und zwar um das so genannte Zuziehungsrecht des Pflichtteilsberechtigten. Es geht konkret um die Frage, welche Rechte der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen der Verzeichniserstellung hat und welche Grenzen insoweit bestehen. Die bisherigen Stellungnahmen erschienen mir teils widersprüchlich und unübersichtlich. Ich habe mich mit meinem Beitrag um etwas Ordnung bemüht. Viele Einzelfragen hierzu sind aber auch ungeklärt; ich habe daher in dem Aufsatz auch eigene Vorschläge entwickelt, bzgl. derer eine Klärung durch die Gerichte noch aussteht.

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