Notar Dr. Stefan Heinze hat einen Aufsatz in der Fachzeitschrift „Deutsches Steuerrecht (DStR)“ veröffentlicht. Der Beitrag ist abgedruckt auf Seite 2107 in Heft 39/2020. Dr. Heinze beleuchtet die Auswirkungen, die der so genannte „Mauracher Entwurf“ zur Reform des Personengesellschaftsrechts auf das Steuerrecht haben könnte.

Die Koalitionsparteien haben sich darauf geeinigt, das Personengesellschaftsrecht zu reformieren. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2020 ein Entwurf einer Expertenkommission (Mauracher Entwurf) vorgelegt, der insbesondere im Gesellschafsrecht grundlegende Änderungen enthält. Der Beitrag von Dr. Heinze zeigt, dass die steuerlichen Auswirkungen nicht unbeachtet gelassen werden dürfen. Im Moment ist freilich noch kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet worden; erwartungsgemäß sind die Stellungnahmen (bislang vornehmlich zur zivilrechtlichen Seite) zahlreich. Die weitere Entwicklung bleibt spannend.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.

Ihre Notare Dr. Stefan Heinze und Notariatsverwalter Waldemar Hindemit