Aktuelles
Wegen der Beeinträchtigungen durch COVID-19 arbeiten die spanischen Generalkonsulate nur eingeschränkt. Wenn Sie eine Beurkundung oder Beglaubigung für Spanien benötigen, stehen wir für Sie zur Verfügung. Notar Dr. Heinze spricht spanisch und übersetzt das zu beurkundende Dokument für Sie in die deutsche Sprache. 
 
Es gibt dabei unterschiedliche Konstellationen: Häufig wird es sich um die Beurkundung von Vollmachten handeln. Gelegentlich wird das Geschäft in Spanien aber auch schon vorab geschlossen und muss dann „ratifiziert“ werden. 
 
In der Regel wird eine Apostille in Spanien verlangt, damit die Urkunde eines deutschen Notars dort verwendet werden kann. Auch hierum kümmern wir uns, wenn Sie es wünschen. 
 
Haben Sie Fragen? Wir, Ihre Notare in Köln, stehen zu Ihrer Verfügung!
 

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