Aktuelles

Die beabsichtigte Reform des Wohnungseigentumsrechts hat zu zahlreichen, teils kontroversen Stellungnahmen geführt. Diese können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz herunterladen (wobei diese Stellungnahmen zum großen Teil den Referentenentwurf betreffen). Auch die Anhörung am 27. Mai 2020 im Rechtsausschuss des Bundestages hat gezeigt, dass Bedenken gegen den Regierungsentwurf bestehen. Wir behalten diese Entwicklung im Auge und werden die erforderlichen Schlussfolgerungen für die notarielle Praxis ziehen, sobald klar ist, mit welchem Inhalt und zu welchem Zeitpunkt die Neuregelung beschlossen wird. 

Ihre Notare in Köln Dr. Benedikt Schmitz & Dr. Stefan Heinze

 

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