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Notar Dr. Heinze hat einen Beitrag in der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStR) veröffentlicht. Es geht um Fragen der so genannten steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer (GrEStG). Der Beitrag ist abgedruckt in Heft 31 auf Seite 1643. Die dort behandelten Fragen weisen in bestimmten Fällen nach Umwandlungen wie Verschmelzungen einen Weg auf, eine Grundstücksveräußerung rechtssicher durchzuführen, selbst wenn Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf sich warten lassen.

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