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Notar Dr. Heinze hat einen Beitrag zum Thema „Satzungsänderungen unter einer Zeitbestimmung“ veröffentlicht. Der Beitrag ist abgedruckt in der „Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ (NZG), Heft 22 auf Seite 847. Es geht dort im Kern um die Frage, wie man verfahren möchte, wenn eine Satzungsänderung ganz genau zu einem bestimmten Stichtag wirksam werden soll (etwa zum 1. Januar eines Kalenderjahres). Da der 1. Januar ein gesetzlicher Feiertag ist, kann man nicht auf ein Tätigwerden des Registergerichts genau an diesem Tag hoffen. Dr. Heinze spricht sich dafür aus, dass in bestimmten Fällen eine Eintragung auch schon vorher möglich sein soll mit der Bestimmung, die Eintragung werde erst zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Klarstellende Rechtsprechung liegt aus jüngerer Zeit noch nicht vor; es bleibt zu hoffen, dass sich die Gerichte bald zu dieser Frage äußern.

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