Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag

Haben Sie schon darüber nachgedacht, ein Testament zu verfassen? Alle Menschen sterben eines Tages. Aber nur ein kleiner Teil trifft für diesen unvermeidlichen Moment Vorkehrungen durch Errichtung einer sogenannten Verfügung von Todes wegen (der Oberbegriff für Testamente und Erbverträge). Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Das Vermögen des Erblassers wird so verteilt, wie es der Gesetzgeber für richtig hält, meistens nach familiärer Nähe. Oft entstehen dabei zersplitterte Erbengemeinschaften mit Personen, die sich verfeindet gegenüberstehen. Erben Minderjährige, so ist in Grundstücksangelegenheiten oft die zeitaufwendige und kostspielige Einschaltung des Familiengerichts erforderlich. Sind sogar beide Eltern verstorben und die Kinder noch minderjährig, entscheidet das Familiengericht über die Auswahl des Vormunds. All dies kann vorzeitig vermieden werden, wenn eine rechtzeitige und klare Regelung aufgesetzt wird, wie der Nachlass verteilt wird. Ihr Notar in Köln unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zum Thema Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Erbvertrag.

Was steht in einem Testament?

n einem Testament halten Sie fest, welche Person welchen Anteil an Ihrem Nachlass erhält. Neben der Aufteilung des Vermögens auf die Erben oder der Enterbung von Verwandten können Sie auch Ihren letzten Willen formulieren. Dies umfasst zum Beispiel Wünsche zum Sorgerecht Ihrer Kinder.

Ein Testament verfassen – eigenhändig oder öffentlich?

Wenn Sie ein Testament aufsetzen, können Sie selbst bestimmen, welcher Erbe was erbt; auch die Zuwendung einzelner Gegenstände (etwa Geldbetrag) ist möglich durch Vermächtnis. Sie regeln somit den Nachlass und was mit Ihrem Vermögen passiert. Im Allgemeinen wird zwischen einem eigenhändigen und einem öffentlichen bzw. notariellem Testament unterschieden. Das eigenhändige Testament muss persönlich mit der Hand geschrieben und mit Ihrem Namen unterschrieben werden. Diese Form von Testament ist vergleichsweise flexibel. Die Abänderung des Testaments ist jederzeit möglich. Es gilt grds. immer das zuletzt verfasste Testament – es sei denn, man ist durch einen früheren Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament gebunden. Ein notarielles Testament ist allerdings sicherer, denn der Notar formuliert den Willen des Erblassers rechtssicher und wirksam und lässt außerdem das Testament für den Erblasser amtlich verwahren.

Was bedeutet Erblasser in Bezug auf das Testament?

Schreiben Sie ein Testament, werden Sie als Erblasser bezeichnet. Der Erblasser ist immer die Person, dessen Nachlass zu verteilen ist. Nach Ihrem Tod werden zwangsläufig alle Vermögenswerte und Ihre sämtlichen Rechte und Pflichten auf den Erben übertragen. Ihr Nachlass ist niemals „herrenlos“. Der gesetzliche Erbe wird (wenn es kein Testament gibt) Ihr Rechtsnachfolger. Haben Sie eine größere Familie und mehrere Kinder, sollten Sie vorab vermeiden, dass es zwischen den Erben zu Streitigkeiten kommt. Bei mehreren Erben liegt es in Ihrer Verantwortung, die Aufteilung Ihres Vermögens vorab zu klären. Mit einem Testament und einer gemeinsamen Lösung wahren Sie nicht nur Ihren letzten Willen, sondern auch den Familienfrieden.

Welche Probleme können beim Verfassen eines Testaments entstehen?

Wenn Sie Ihr Testament selbst verfassen, müssen Sie unbedingt auf die Form achten. Formfehler führen zur Unwirksamkeit des Testaments. Die Form ist zudem wichtig, um das Testament vor Fälschungen zu schützen und damit es im Erbfall anerkannt wird. Es besteht die Möglichkeit, dass das Testament unklar geschrieben und dadurch ebenfalls unwirksam wird oder zu Streit führt. Enterbte Verwandte nutzen oft jede Lücke und Unklarheit, um die Form des Testaments zu beanstanden. Aus meist einfachen formellen Gründen ist eine Vielzahl von Testamenten anfechtbar. Zudem besteht beim eigenhändigen Testament die Gefahr, dass dieses nach Ihrem Tod verloren geht oder nicht gefunden wird. Im Erbstreit kommt es auch immer wieder vor, dass Testamente von Erben gefälscht werden; dies können Sie mit einem öffentlichen bzw. notariellen Testament verhindern.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Erstellen eines Testaments?

Unsere Notare beraten Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentes und/oder Erbvertrages. Zahlreiche Fragen und Probleme können beim Verfassen eines Testaments auftreten (Sicherung der Unternehmensnachfolge; Ausschluss unliebsamer Verwandter; Absicherung nach dem Tod etc). Wir erarbeiten mit Ihnen die passende Lösung. Im Anschluss an die Beurkundung des Testaments sorgen wir für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Testament oder Ihr Erbvertrag nach Ihrem Ableben schnell dem zuständigen Nachlassgericht zugeleitet wird – auch noch nach Jahrzehnten. Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen im Bereich Erbrecht können Sie die Notare in Köln kontaktieren.

Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?

Bei einem Erbvertrag vereinbaren Sie mit einer dritten Person eine erbvertragliche Regelung. Diese Person kann zum Beispiel Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin sein. Der Unterschied zum Testament besteht darin, dass Sie sich der Person gegenüber vertraglich verpflichten. Der Erbvertrag kann nicht mehr ohne weiteres widerrufen werden. Sie möchten einen Erbvertrag vereinbaren? Der Erbvertrag Bedarf einer notariellen Beurkundung und kann daher nur gemeinsam mit einem Notar aufgesetzt werden. Unsere kompetenten Notare in Köln stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und klären alle Fragen zum Thema Erbrecht.

Was genau ist der Pflichtteil der Erben?

Auch wenn Sie Kinder oder Verwandte in Ihrem Testament enterben, also aus der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, haben diese Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser Pflichtteil entspricht immer der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Unter besonderen Umständen, wie bei schwerwiegenden Verbrechen, erlaubt das Erbrecht die Entziehung des Pflichtteils.

Unsere Notare unterstützen Sie, wenn es um den gesetzlichen Pflichtteil im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung geht. Der Notar Ihrer Wahl hier gemeinsam mit Ihnen, ob einseitige Regelungen zur Pflichtteilsreduktion rechtskonform und zielführend sind (bspw. die sogenannte Pflichtteilsstrafklausel oder auch die Einbringung von Vermögen in eine GbR) oder ob nicht mit dem Pflichtteilsberechtigten einvernehmliche Lösungen gefunden werden können (bspw. Pflichtteilsverzichtserklärung gegen (gestundete) Abfindung).

Was bedeutet gesetzliche Erbfolge?

Wer ist Ihr Erbe? Wenn Sie kein Testament errichten, einen Erbvertrag vereinbart haben oder Ihr eigenhändiges Testament unwirksam ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Laut Gesetz gibt es für Ihr Vermögen immer einen Erben, auch Rechtsnachfolger genannt. Ihre Verwandten werden per Gesetz in eine Reihenfolge gebracht, in der diese als Erben antreten. Zunächst stehen in der gesetzlichen Erbfolge Ihre Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder). Sollten Sie keine Kinder haben, werden Ihre Eltern und deren Kinder (Ihre Geschwister, Neffen und Nichten) zu Erben. Sind Ihre Eltern bereits verstorben und Sie haben keine Geschwister, werden Ihre Großeltern und deren Abkömmlinge (Ihre Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen) Ihren Nachlass erben.

Wer kann noch das Vermögen erben?

Ehegatten bekommen in der Regel die Hälfte des Erbes neben den Kindern. Nicht verheiratete Lebenspartner müssen laut Erbrecht im Testament benannt werden, damit Sie einen Anteil Ihres Vermögens erhalten. Minderjährige adoptierte Kinder gehören zu den Erben erster Ordnung und sind leiblichen Kindern in der Erbfolge gleichgestellt. Möchten Sie Ihr Erbe anders verteilen, als es das Gesetz vorsieht, müssen Sie ein Testament verfassen. Mit einem Testament können Sie den Nachlass so auf Ihre Erben verteilen, wie es Ihnen beliebt.

Erbschein beantragen

Wenn Sie einen gerichtlichen Nachweis über Ihr Erbrecht benötigen, sind wir Ihnen ebenfalls bei der Beantragung eines Erbscheins und/oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses behilflich. Wir formulieren die erforderlichen Anträge, reichen sie bei Gericht mit allen notwendigen Unterlagen ein und überprüfen auch die Richtigkeit des dann erteilten Erbscheines.

Testament und Erbe regeln – Ihr Notar in Köln

Sie möchten alles rund um das Thema Testament, Erbe und Erbfolge regeln? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Notare in Köln. Wir sind Ihr vertraulicher Partner im Bereich Erbrecht. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Erbe und verfassen ein Testament, das alle Ihre Wünsche abbildet. Als Notare arbeiten wir natürlich sorgfältig und zuverlässig und sind per Gesetz zur Verschwiegenheit in allen Angelegenheiten verpflichtet.

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