Erbschein beantragen

Erbschein beantragen

Nach dem Tod eines geliebten Menschen folgt für die Hinterbliebenen eine schwere Zeit. Leider fordert das Erbrecht, dass sich die Erben bereits kurz nach dem Tod eines Familienmitglieds mit den verbundenen Formalitäten beschäftigen. Diese Formalitäten sind geringer, wenn sich der Erblasser vorab um ein Testament gekümmert hat. Ist dies nicht der Fall, brauchen Sie für einige Fälle einen Erbschein. Bei der Beantragung beim Gericht helfen Ihnen die Notare gern. Unsere Notare stehen Ihnen dabei beratend zur Seite.

Erbrecht regeln – unser Service in Köln

Wenn Sie einen gerichtlichen Nachweis über Ihr Erbrecht benötigen, sind unsere Notare Ihnen gerne bei der Beantragung eines Erbscheins und/oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses behilflich. Wir formulieren die erforderlichen Anträge, reichen sie bei Gericht mit allen notwendigen Unterlagen ein und überprüfen auch die Richtigkeit des daraufhin erteilten Erbscheins.

Die wichtigsten Infos zum Erbschein auf einen Blick:

  • Wozu wird ein Erbschein gebraucht?
    Um sich als Erbe auszuweisen, zum Beispiel für die Bank oder die Versicherung.
  • Wo beantrage ich einen Erbschein?
    Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Dies kann der Notar für Sie übernehmen.
  • Was kostet die Beantragung des Erbscheins?
    Die Kosten sind vom Nachlasswert des Erbes abhängig.
  • Wer kann den Erbschein beantragen?
    Den Erbschein können nur Erben beantragen, nicht enterbte Personen.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein Ausweis, in dem festgehalten ist, welche Person Erbe ist oder in welcher Beziehung zueinander mehrere Personen den Nachlass erben. Außerdem steht im Erbschein wie groß Ihr Erbteil ist. Dieser Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, sobald dieser beantragt wurde. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Wenn Sie sich im Rechtsverkehr ausweisen müssen, ist ein Erbschein erforderlich. Der Erbschein ist keine Voraussetzung, um das geerbte Vermögen zu erhalten. Er beweist lediglich, dass Sie der tatsächliche Erbe sind.

Kann ich das Erbe ausschlagen, wenn ich einen Erbschein beantragt habe?

Als Erbe sollten Sie sich bewusst sein, dass mit der Beantragung des Erbscheins automatisch die Erbschaft angenommen wird und damit auch mögliche Schulden geerbt werden. Sie können danach nicht mehr das Erbe ausschlagen, falls der Nachlass verschuldet ist. Wenn Sie die Erbschaft nicht im Nachhinein bereuen möchten, können Sie das Erbe von einem Rechtsanwalt auf Überschuldungen überprüfen lassen. Erben haben laut Erbrecht lediglich sechs Wochen nach Tod des Erblassers Zeit, um die Erbschaft auszuschlagen.

Muss ein Erbschein im Erbfall beantragt werden?

Wenn Sie sich auf andere Weise als Erbe identifizieren können, müssen Sie keinen Erbschein beantragen. Daher sollten Sie vor der Beantragung klären, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigen. Der Erbschein wird meist zur Vorlage bei einer Grundbuchänderung für ein Grundstück oder eine Immobilie, bei einem Gesellschafterwechsel, von Vermietern oder von Banken verlangt. Sollte der Erblasser ein notarielles Testament erstellt haben, kann dieses den Erbschein in vielen Fällen als Ausweis ersetzen.

Wichtig: Sie brauchen den Erbschein nur, wenn Sie sich nicht anderweitig als Erbe ausweisen können, zum Beispiel mit einem Testament, Erbvertrag oder einer Generalvollmacht, oder es zu Unklarheiten kommt, wer das Vermögen erbt.

Minderjährige Erben müssen sich von einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigen vertreten lassen, wenn sie einen Erbschein beantragen möchten.

Welche Unterlagen sind für den Antrag mitzubringen?

Damit Sie vorbereitet zu einem Termin beim Notar erscheinen, sollten Sie vorab die nötigen Unterlagen zur Beantragung eines Erbscheins zusammenlegen. In der Regel sind folgende Dokumente für den Erbschein notwendig:

  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunde und Familienstammbuch
  • Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag

Diese Unterlagen werden dem Nachlassgericht vorgelegt, wenn Sie den Antrag stellen möchten. Basiert der Erbschein auf falschen Angaben oder Dokumenten, wird dieser vom Gericht wieder eingezogen. Den Erben drohen dann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Welche weiteren Informationen sind für einen Erbschein anzugeben?

Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Der Antragsteller sollte zudem folgende Informationen bereitstellen:

  • Den Zeitpunkt des Todes des Erblassers
  • Das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser
  • Staatsangehörigkeit und letzter Wohnsitz des Erblassers
  • Mögliche Gründe, warum der Erbteil gemindert werden könnte
  • Nachlasswert
  • Anschrift der Erben
  • Die Größe des Erbteils
  • Die Annahme der Erbschaft (zuzüglich etwaiger Schulden)
  • Falls vorhanden: Testament, Erbvertrag oder Generalvollmacht
  • Falls anhängig: Angaben zum gerichtlichen Erbstreit

Wenn ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, sind zudem folgende Informationen wichtig:

  • Angaben zur Verfügung, auf der sein Erbrecht beruht
  • Angaben zu sonstigen Verfügungen des Erblassers

Weitere Informationen zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie unter Leistungen: Testament.

Was bedeutet, „an Eides statt versichern“?

Sind mehrere Erben vorhanden, kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. Darin sind alle Erben und Erbteile anzugeben. Alle Erben müssen zudem bestätigen, dass Sie die Erbschaft annehmen. Wenn Sie einen Termin mit einem Notar vereinbaren, lässt sich der Antrag für den Erbschein auch direkt mit einer Grundbuchberichtigung kombinieren, sollten die Erben Immobilien oder Grundstücke erben.

Welche Fristen hat die Beantragung des Erbscheins?

Für den Antrag zur Erteilung eines Erbscheins gibt es keine Fristen. Sie können den Erbschein also auch noch Jahre nach dem Tod des Erblassers beantragen. Die Ausstellung des Erbscheins kann je nach Umfang des Antrags jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Brauche ich einen besonderen Erbschein für ein Erbe im Ausland?

Befindet sich ein Teil Ihres Erbes, zum Beispiel Immobilien, in einem anderen Land Europas, kann dort ein Europäisches Nachlasszeugnis verlangt werden. Der Erbschein nach deutschem Recht reicht dann nicht mehr aus, um sich als Erbe rechtssicher auszuweisen.

Seit 2015 gibt es daher die Möglichkeit, ein solches Europäisches Nachlasszeugnis („Europäischer Erbschein“) zu beantragen. Dieser ist in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union gültig, ausgenommen im Vereinigten Königreich, in Irland und in Dänemark.

Für den „europäischen Erbschein“ gilt allerdings eine Einschränkung! Der Antragsteller bekommt vom Nachlassgericht nur eine beglaubigte Kopie des Erbscheins nicht das Original. Diese Kopie ist lediglich sechs Monate ab der Ausstellung gültig. Bei Fragen zum europäischen Erbschein kontaktieren Sie gerne unser Notariat in Köln!

Was kostet ein Erbschein?

Bei der Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht entstehen Gebühren. Diese entstehenden Kosten sind abhängig vom Wert des Nachlasses. Kurz gesagt: Je höher das geerbte Vermögen, desto mehr kostet der Erbschein. Vom Wert des Erbes werden vorhandene Schulden abgezogen. Die Kosten erhöhen sich schnell, wenn zum Beispiel Grundstücke und Immobilien Teil der Erbschaft sind. Um den Wert der Immobilie oder des Grundstücks anzugeben, sollten Sie den Verkehrswert (Marktwert) kennen. Die Kosten für den Erbschein trägt die Person, die den Antrag gestellt hat. Eine Gebührentabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz kann Ihnen eine Einschätzung zu den anfallenden Kosten geben.

Notariat Köln – Experten für Erbrecht

Notare sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, dies macht uns zu einem vertrauensvollen Partner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Profitieren Sie von unserer fachlichen Beratung in Köln. Gerne nehmen wir auch Termine außerhalb unseres Büros wahr, wenn Sie es wünschen.

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