Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Warum sollten Sie eine Generalvollmacht erteilen? Ein schwerer Unfall oder ein Schicksalsschlag kann nicht vorhergesehen werden. Jeder unterliegt dem Risiko, Opfer eines plötzlichen Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit zu werden. Die wenigsten Menschen möchten sich jedoch tatsächlich mit dem Thema auseinandersetzen.
Doch nicht nur ein Unfall, sondern auch Demenz im Alter kann dazu führen, dass Sie Ihre Anliegen nicht mehr selbst regeln können. In diesem Fall wünscht sich jeder, dass eine vertraute Person Sie in Ihren Anliegen vertritt. Haben Sie vorab keine Generalvollmacht erteilt, kann das Gericht Ihnen eine fremde Person zur Betreuung bestellen.
Mit einer General- bzw. Vorsorgevollmacht können Sie gewährleisten, dass im Fall Ihrer eigenen Geschäftsunfähigkeit eine von Ihnen benannte Vertrauensperson an Stelle eines gerichtlichen Betreuers Entscheidungen in Ihrem Namen trifft.
Auch die Ernennung mehrerer Personen ist möglich; unter ihnen kann die Reihenfolge der Ausübung geregelt werden. Dies gilt übrigens nicht nur für Menschen im vorgerückten Alter, sondern selbstverständlich auch für junge Erwachsene ab 18 Jahren.

Unser Service als Notare

Ihr Notar erarbeitet mit Ihnen gemeinsam den Text der Vorsorgevollmacht bzw. der Betreuungsverfügung. Auf Wunsch wird dieser nach der Beurkundung im Zentralen Register für Vorsorgeverfügungen in Berlin registriert. Sofern gewünscht, ist der Notar auch behilflich bei der Erstellung von Patientenverfügungen. Damit stellen Sie sicher, dass niemand gegen Ihren Willen medizinische Behandlungen vornimmt.

Was ist eine Vollmacht?

Mit einer Vollmacht geben Sie einer oder mehreren Personen das Recht Sie in bestimmten Situationen zu vertreten. Eine Vollmacht erteilen wir immer wieder im Alltag. Wenn Sie zum Beispiel jemanden bitten, ein Paket bei der Post in Ihrem Namen abzuholen, haben Sie diesem eine Vollmacht erteilt.

In welcher Form muss eine Vollmacht erteilt werden?

Eine Vollmacht ist gesetzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Vollmachtgeber hat daher das Recht zur Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung einer Vollmacht. Die inhaltlichen Aspekte sind allerdings von großer Bedeutung, damit die Vollmacht wirksam ist und öffentliche Stellen die Vollmacht anerkennen können. Die Vollmacht muss nicht handschriftlich verfasst werden, wie zum Beispiel ein Testament. Sie dürfen die Vollmacht auch am Computer erstellen und handschriftlich unterschreiben. Möchten Sie keine Einzelvollmacht, sondern eine Vorsorge- oder Generalvollmacht erteilen, empfehlen wir Ihnen, die rechtliche Beratung durch einen Notar in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen gerne, die Komplexität Ihrer persönlichen Bedürfnisse ausreichend abzubilden.

Was ist eine Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht. Sie gilt für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen selbst mitzuteilen und Rechtsgeschäfte selbstständig zu regeln. Solch eine Vollmacht wird daher nur engsten Vertrauten gegeben, wie z.B. dem Ehegatten, der Ehegattin, Kindern oder nahestehenden Personen. Eine Generalvollmacht bedeutet großes Vertrauen, denn der Vollmachtgeber kann im Ernstfall nicht feststellen, ob wirklich in seinem Interesse gehandelt wird.

Welchen Umfang hat eine Generalvollmacht?

Bei einer Einzelvollmacht geben Sie einer Person für eine bestimmte Rechtsangelegenheit die Befugnis Sie zu vertreten. Eine Bankvollmacht gilt zum Beispiel nur für das entsprechende Kreditinstitut. Die Generalvollmacht bezieht sich im Gegensatz zu einer Einzelvollmacht auf alle übertragbaren Rechtsgeschäfte. Wenn Sie mit dem Notar eine Generalvollmacht erstellen, dann umfasst diese Vertretungsbefugnis gleichzeitig alle Bereiche, in denen eine Vertretung möglich ist. Das bedeutet folgende Vollmachten sind in der Generalvollmacht eingeschlossen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung

Der Vorteil der Generalvollmacht ist, dass Sie sowohl Zeit als auch Aufwand sparen, da Sie nicht für jedes Rechtsgeschäft eine Einzelvollmacht aufsetzen. Außerdem verhindern Sie, dass ein wichtiges Rechtgeschäft vergessen wird.

Für Unternehmer ist eine Generalvollmacht von Vorteil, in der auch die Unternehmensvollmacht abgebildet ist. Damit können Sie gleichzeitig regeln, wer die Unternehmensnachfolge antritt.

Die Generalvollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus und endet, wenn der Nachlass an die Erben übergeht. Eine Generalvollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber im juristischen Sinne handlungsfähig ist.

Mit einer Generalvollmacht geben Sie dem Bevollmächtigten das Recht Sie in persönlichen und vermögensrechtlichen Anliegen zu vertreten. Die Vertretung schließt höchstpersönliche Anliegen aus.

Welche Rechtsgeschäfte werden mit einer Generalvollmacht abgedeckt?

Die Generalvollmacht gibt den Bevollmächtigten die benötigte Handlungsmacht, um in Ihrem Sinne Rechtsgeschäfte zu führen. Zu diesen Rechtsgeschäften gehören zum Beispiel:

  • Zahlungen
  • Behördengänge
  • Steuererklärungen
  • Versicherungen
  • Vermögensverwaltung
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Miete
  • Vertragliche Verpflichtungen
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern

Welche Rechte Sie übergeben möchten, können Sie in der Vollmachtsurkunde selbst darstellen. Wichtig ist, detailliert und genau Ihren Willen darzustellen, damit es im Ernstfall nicht zu Unklarheiten kommt. Unsere Notare helfen Ihnen gerne dabei, alle Wünsche rechtskräftig zu dokumentieren.

Was wird unter dem Begriff persönliche Angelegenheiten gefasst?

Im Bereich der persönlichen Angelegenheiten fallen vor allem Entscheidungen über medizinische Betreuung und Behandlungen. Wenn Sie im juristischen Sinne handlungsunfähig werden, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, einen Unfall oder Demenz, können Sie selbst keine Entscheidungen mehr über Ihre Gesundheit treffen. Der Bevollmächtigte hat dann das Recht diese Entscheidung in Ihrem Namen zu treffen und beispielsweise einer Operation einzuwilligen. Bei der Aufnahme im Krankenhaus informieren sich Ärzte üblicherweise, ob eine Vollmacht besteht – falls der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann.

Was wird unter vermögensrechtlichen Angelegenheiten verstanden?

Zu den vermögensrechtlichen Angelegenheiten gehören zum Beispiel Bankgeschäfte und Grundstücksgeschäfte. Banken und Kreditinstitute akzeptieren in der Regel nur notariell beurkundete Vollmachten oder eine Vollmacht auf Ihrem eigenen Bankformular. Das Gleiche gilt für Grundstücksgeschäfte. Soll eine Immobilie verkauft oder mit einer Grundschuld belastet werden, ist eine notariell beurkundete Vollmacht zwingend notwendig.

Was sind höchstpersönliche Angelegenheiten?

Bei der Generalvollmacht sind höchstpersönliche Angelegenheiten ausgeschlossen. Dazu gehören Eheschließung, Scheidung, Wahlrecht oder Aufsetzen eines Testaments.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung ist festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls der Patient oder die Patientinnen zum Zeitpunkt der Behandlung darüber nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie legen damit fest, welche Behandlungen Sie für sich selbst im Not- oder Pflegefall wünschen oder ablehnen. Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass der Wille des Patienten sichergestellt wird.

Viele Personen nutzen die Patientenverfügung, um vorab zu entscheiden, ob im Ernstfall lebenserhaltende Maßnahmen abgeschaltet werden sollen oder nicht und erleichtern damit die Entscheidung für Angehörige. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf eine Patientenverfügung verfassen. Diese kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?

In vielen Fällen werden Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht synonym verwendet. Im Inhalt müssen sich die beiden Vollmachten auch nicht voneinander unterscheiden, denn per Gesetz gilt bei Vollmachten das Prinzip der Gestaltungsfreiheit.

Eine Generalvollmacht sorgt vor allem dafür, dass der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber in Rechtsgeschäften vertreten kann. Die Generalvollmacht wird oft dem Ehepartner oder der Ehepartnerin zugesprochen. Sie ermöglicht dem Partner zum Beispiel nicht nur über ein einzelnes Konto, sondern auch über alle Vermögensbereiche zu Verfügen. Außerdem kann der Bevollmächtigte mit Geschäftspartnern verhandeln oder versicherungsrechtliche Anliegen ändern.

Grundsätzlich werden bei der Vorsorgevollmacht hauptsächlich Details zu gesundheitlichen Aspekten definiert, aber auch über Rechtsgeschäfte, die das Vermögen betreffen, darf der Bevollmächtigte bestimmen.

Was wird mit der Vorsorgevollmacht abgedeckt?

Wenn Sie eine Generalvollmacht erteilen ist eine Vorsorgevollmacht miteingeschlossen. Die Vorsorgevollmacht erstreckt sich vor allem auf die Gesundheitsfürsorge und klärt alle gesundheitlichen Fragestellungen. Die Vorsorgevollmacht macht eine Vertrauensperson im Ernstfall schnell handlungsfähig. Vor allem für Ärzte und Angehörige schafft eine Vorsorgevollmacht darüber Klarheit, wer als Ansprechpartner und Entscheidungsträger fungiert. Der Vertreter hat ein Einsichtsrecht in die Krankenakte, kann über medizinische Behandlungen und schmerzlindernde Maßnahmen bestimmen. Der Bevollmächtigte hat außerdem das Recht den Aufenthaltsort des Vollmachtgebers zu wählen. Dies kann zum Beispiel das Krankenhaus für die medizinische Versorgung, aber auch ein Altenheim oder Pflegeheim sein. Auch Vermögensangelegenheiten sind in der Vorsorgevollmacht abgedeckt.

Der Bevollmächtigte darf Sie nur vertreten, wenn Sie selbst nicht fähig sind den eigenen Willen zu äußern bzw. im juristischen Sinne bereits handlungsunfähig sind. Die Vorsorgevollmacht greift also erst, wenn der Ernstfall eingetreten ist und nicht vorher.

Welche Risiken bestehen bei der Erteilung einer General- oder Vorsorgevollmacht?

Egal, welche Form der Vollmacht Sie wählen, sie ist immer mit einem hohen Missbrauchsrisiko verbunden. Wir empfehlen Ihnen daher die Beratung durch einen Notar in Anspruch zu nehmen. Der Notar kann Sie über alle rechtlichen Konsequenzen informieren, die mit der Erteilung einer Vollmacht entstehen. Eine Generalvollmacht ist immer ein großer Vertrauensbeweis für den Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte sollte daher immer eine enge Vertrauensperson sein.

Muss eine Generalvollmacht notariell beurkundet werden?

Eine notarielle Beurkundung einer Vollmacht ist nicht immer notwendig. Wenn Sie allerdings sicher gehen wollen, dass die Vollmacht vom Gesetz sowie Bankinstituten und anderen öffentlichen Stellen als wirksam anerkannt wird, muss diese notariell beurkundet werden. Dieses notariell beglaubigte Dokument trägt die Bezeichnung „General- und Vorsorgevollmacht“. Unser Notariat in Köln berät Sie vorab zudem umfassend, welche Rechtsgeschäfte in der General- und Vorsorgevollmacht abgebildet werden sollten. Wir prüfen zudem die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers und notieren dies in der Vollmachtsurkunde. Damit verhindern Sie einen späteren Streitfall, falls angezweifelt wird, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht mehr geschäftsfähig war.

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