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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht: Gründung und Strukturierung von Unternehmen

Vor Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit muss die Entscheidung für die richtige Rechtsform getroffen werden. Eine für alle Zwecke in gleicher Weise passende Rechtsform existiert nicht. Jedoch lassen sich in den meisten Fällen für alle Unternehmen optimierte Lösungen finden. Sehr häufig geht es um die Frage, ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft das richtige Mittel der Wahl ist; entscheidend ist auch, ob das Unternehmen durch eine oder mehrere Personen betrieben werden soll. Wir entwerfen einen individuellen und für Sie passenden Gesellschaftsvertrag und sorgen für die erforderliche Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

Sollte sich die ursprünglich getroffene Entscheidung nachträglich nicht als zweckmäßig erweisen, zum Beispiel, weil sich die Umstände ändern, so ist später eine Umwandlung und Umstrukturierung natürlich möglich. Wir begleiten Sie z. B. bei der Aufnahme eines neuen Partners (zum Beispiel durch Anteilsveräußerung oder Kapitalmaßnahmen oder auch durch die Begründung einer Treuhandschaft) und bei der Durchführung von Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz wie Verschmelzungen, Spaltungen oder Formwechseln – auch bei internationalem Bezug.

Internationale Bezüge

Die Notare beraten und begleiten Sie auch in allen Rechtsfragen, die einen internationalen bzw. grenzüberschreitenden Sachverhalt betreffen. Dies gilt insbesondere für alle Fragen im internationalen Gesellschaftsrecht (bspw. bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen).

Sofern gewünscht holen wir für Sie Apostillen und Legalisation bei den zuständigen behördlichen Stellen ein.

Vereine und Vereinsrecht

Viele Menschen verwirklichen ihre Freizeitgestaltung gemeinsam mit anderen im Rahmen von Vereinen; die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten ist ein Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Auch wenn es „nicht ums Geld geht“, stellen sich zum Teil schwierige Rechtsfragen. Wir helfen Ihnen, Ihren neu gegründeten Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Auch für spätere Änderungen der Satzung oder der Vorstandsmitglieder sind wir für Sie da, ebenso für die Beendigung und Liquidation.

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