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Notar Dr. Heinze hat einen neuen Beitrag zum Thema „Notarielles Nachlassverzeichnis“ verfasst. Der Beitrag wurde veröffentlicht in der Zeitschrift „ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis“, Jahrgang 2020, Heft 7, Seite 446. 

Es geht im Beitrag um Diskrepanzen zwischen den notariellen Amtspflichten und gerichtlichen Verurteilungen zur Auskunft. Wer als Erbe von einem Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft verklagt worden ist, sollte keineswegs erst die Verurteilung abwarten, bis er einen Notar beauftragt. 

Für Fragen zum Thema „Notarielles Nachlassverzeichnis“ stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Ihre Notare in Köln Dr. Benedikt Schmitz und Dr. Stefan Heinze

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