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Ich habe einen Beitrag in der Rheinischen Notarzeitschrift (RNotZ) zum Thema „Notarielles Nachlassverzeichnis“ verfasst. Der Beitrag ist abgedruckt im Heft 6 auf Seite 260.

Dort habe ich die Auffassung vertreten, dass der Notar auch für die Versicherung an Eides statt zuständig sein sollte (§ 260 Abs. 2 BGB), was derzeit nach der Praxis leider nicht so gesehen wird. Nach meiner Einschätzung ist hier eine Gesetzesänderung erforderlich, damit sich Verzeichniserstellung und eidesstattliche Versicherung sachgerecht ergänzen und das Verfahren beschleunigt wird.

Wir stehen für Auskünfte zu diesem Thema gern zur Verfügung.

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