Das Baulandmobilisierungsgesetz ist Ende Juni 2021 in Kraft getreten. Damit können bestimmte Aufteilungen von bebauten Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Hiervon haben bereits Hamburg und Berlin Gebrauch gemacht. Nordrhein-Westfalen hat bislang noch keine entsprechende Rechtsverordnung erlassen (Stand 20.08.2021). Es ist dennoch empfehlenswert, die weitere Entwicklung zu beobachten.

Ihr Notar Stefan Heinze